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Dienstmeldung: Cannabisbesitz könnte auch nach dem 1.4. für einige Zeit indirekt strafbar sein [Nachtrag]

Quelle

Nachtrag:

Liebe Cannabiskonsumenten, heute seid Ihr noch " kriminell " und morgen entkriminalisiert.Und der wichtigste Paragraph im Strafrecht, bis die Pflanzen gewachsen sind, ist § 55 StPO -Auskunfsverweigerungsrecht -.Also : Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. L.G

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