Paragraf 218: Kommission empfiehlt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Paragraf 218: Kommission empfiehlt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Paragraf 218: Kommission empfiehlt Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Bisher gelten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland laut Strafgesetzbuch grundsätzlich als rechtswidrig. Eine Kommission empfiehlt nach SPIEGEL-Informationen der Ampel nun eine Änderung, ebenso bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.
Nach einem Jahr ist es so weit: Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zu Schwangerschaftsabbrüchen hat ihre Arbeit abgeschlossen – und schlägt eine tiefgreifende Überarbeitung des geltenden Rechts vor. »Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar«, heißt es in dem Abschlussbericht, der dem SPIEGEL vorliegt. Der Gesetzgeber solle Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen deshalb erlauben, schreiben die Expertinnen.
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krass, ich wusste gar nicht wie rückständig wir da sind
In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche übrigens legal. In diesem Punkt war die Wiedervereinigung ein Rückschritt.
Dort gab es auch für jedes Kind einen Kitaplatz.
Leider wurde vom Westen jeder Gedanke an Übernahme guter DDR-Regelungen blockiert.
Nein warte, damals haben wir im Westen den grünen Rechtsabbieger-Pfeil eingeführt.