Der Social-Media-Konzern Meta hatte sich selbst die Genehmigung zum Austausch von Nutzerdaten gegeben. Doch personalisierte Werbung bedarf der Zustimmung der Nutzer, befindet der Europäische Gerichtshof.
Set Jahren trampeln diese Social-Media Unternehmen aus reinem Profitinteresse auf unserer Demokratie und unserer, von der Verfassung garantierten, informationellen Selbstbestimmung herum. Es ist mehr als an der Zeit, dass diesem Urteil noch viele weitere folgen. Vor allem wesentlich schmerzhaftere. Besonders schön wäre es, wenn es auch endlich mal die Verantwortlichen für den Mist selbst treffen würde.
Gilt das auch dafür, dass Tante Ilse mich mit Namen und Telefonnumer im Handy hat und Meta jetzt etwas über mich weiß, was ich nie mit ihnen geteilt hätte, weil die liebe Tante ihre Kontakte freigegeben hat?
Streitbar, ob die Tante dann haftbar ist. Schließlich ist das Angebot "Kontakte freigeben" bewusst derart niedrigschwellig gehalten, dass es äußerst leicht fällt, das zu tun und das erweckt den Eindruck, dass es völlig unproblematisch sei. Der Plattformbetreiber muss nach meiner Auffassung dafür Sorge tragen, dass die Nutzer wenigstens wissen, dass sie eigentlich ein Einverständnis einholen müssen. Das gilt umso mehr, da man ja immer nur alle Kontakte freigeben kann und nicht nur ausgewählte. Sprich, der Plattformbetreiber muss davon ausgehen, dass der Nutzer Daten von Menschen liefert, die er nicht befragt hat, weil es völlig unplausibel ist, dass er von ca 300 Leuten das Einverständnis auf einmal eingeholt hat, nur weil ihm gerade ein Popup präsentiert wurde.