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Nicht strafbare politische Betätigung (als Nazi, Anm. d. Pfostierers) steht einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht entgegen

www.medienservice.sachsen.de /medien/news/1092137

Sachsen tut Sachsendinge.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Freistaat Sachsen durch einen heute veröffentlichten Beschluss verpflichtet, einen früheren Unterstützer der rechtsextremen Szene in den juristischen Vorbereitungsdienst aufzunehmen

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