Nee – da ging es um ein unabgesprochenes Verlassen des Arbeitsplatzes bei > 35°.
Bei > 35° darf ich mich nicht mehr in diesem Raum aufhalten, bin aber immer noch während der ArbeitSzeit verpflichtet, meine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Und genau das schreiben sie ja:
Das [ erlassen des Arbeitsplatzes] kommt allenfalls in krassen Ausnahmefällen in Betracht, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung überhaupt nichts unternimmt oder wenn alle Maßnahmen nicht gegen die Hitze helfen.
Der Artikel hat im Satz über dem hier geposteten Screenshot genau dieselbe Bauavorschrift zitiert. Artikel lesen beugt Fehlinterpretationen und Vorurteilen vor.
Sicher darf man nicht einfach seinen Arbeitsplatz verlassen. Aber je nach dem wie gern man seine Arbeit mag kann man ja z. B. auch den Arbeitgeber abmahnen (ja geht auch so rum)....
E: weils so schön ist:
Frage nicht was dein Arbeitsplatz für dich tun kann. Frage was du für deinen Arbeitsplatz tun kannst.
Und
ich bin nur froh .. im Großraumbüro.
Ja, heißt dann aber, dass man bei einem Arbeitgeber ist, dem es nicht wichtig ist das man leistungsfähig ist, sondern dem es nur wichtig ist das man anwesend ist.
Wir haben Kollegen die bei 20-25°C eine Fleece-Jacke tragen und am Fenster sitzen.
Andere Kollegen brauchen unbedingt Licht, sitzen aber maximal weit weg vom Fenster.