Ihre Mutter, die später als Zeugin aussagt, widerspricht dem zum Teil, sie habe von Drogen nichts mitbekommen. Sie könne sich nur an einen Fall von sexueller Belästigung erinnern, da habe ein Kollege ihre Tochter angehalten, sich sexy anzuziehen, mit engen Leggings.
Ah ja, wieder diese tollen Mütter, die von nichts gewusst haben wollen und auf deren Aussage immer 100 % Verlass ist, weil sie natürlich absolut alles mitbekommen.
Die Angeklagte habe den Mann nach der Belästigung zur Rede gestellt. Dann habe sie ein Messer gezückt, sieben Zentimeter Klingenlänge, zwei Zentimeter Klingenbreite. Damit habe sie Stichbewegungen in Richtung des Mannes gemacht, bis der zurückwich. Als sie noch einmal eine Bewegung machte, habe der Mann ihren Arm mit gegriffen, sie habe sich aus dem Griff befreit und mit dem Messer in den Oberkörper des Mannes gestochen. Der Mann verlor so viel Blut, dass er binnen weniger Sekunden starb. Die Angeklagte stellte sich später der Polizei.
Also ich weiß ja nicht, wenn der Mann sie dann noch am Arm packt, kann man schon verstehen dass die Frau Panik bekommt und sich verteidigen will. Nachdem es sich vorher eher nach einem Abschrecken liest.
Sehe ich sogar noch schärfer: Klarer Fall von Notwehr:
Es gibt in Deutschland bei der Notwehr keine Rechtsgüterabwägung, sofern kein extremes Missverhältnis vorliegt. Das sie das Messer erst angedroht hat war definitiv proportional und wenn der Angreifer ihren Arm greift, dann ist das auch der Punkt an dem weiteres Handeln definitiv geboten ist.
Deutschland hat ein sehr scharfes Notwehrrecht und das ist auch gut so. Unterlasse einfach rechtswidrige Angriffe auf andere, dann hast du von der Seite wenig zu befürchten.
Blöd gefragt: Wenn sie den Mann mit dem Messer bedroht und Stichbewegungen in seine Richtung macht, darf er dann in Notwehr versuchen, ihren Arm festzuhalten um es ihr zu entwenden?
Die Frage dürfte vor allem sein, ob die Notwehrsituation nicht (erstmal) schon beendet war, als sie das Messer zum ersten Mal gezückt und die Stichbewegungen gemacht hat.
Ohne in diesem Fall Stellung beziehen zu wollen, finde ich es wichtig zu bedenken, dass in Fällen körperlicher Unterlegenheit das Zufügen lebensbedrohlicher Verletzungen womöglich das einzige Mittel der Notwehr ist, das in der Lage ist, die angegriffene Person sicher zu schützen.
Leider haben deutsche Gerichte in der Vergangenheit das anders gesehen. Vom grünen Tisch aus ist das eben anders betrachtet als in der Situation. Wenn ich Richter wäre, würde ich das Schicksal, so tragisch es auch ist, als "fuck around and find out" abhaken. Belästige keine Frauen und es muss sich auch keine wehren.
Der wollte doch sterben! Hat sich schließlich kein Kettenhemd angezogen. Außerdem hat der Körper Mechanismen, um mit Mord umzugehen. Wäre es ein echter Mord und nicht von ihm gewollt gewesen, dann hätte sein Körper einfach automatisch die Blutung gestoppt.
Das kann man sogar wissenschaftlich belegen. Schneidet oder piekst euch irgendwo und ihr könnt zusehen, wie die Blutung stoppt! Der wollte es so!
Ob sie das Messer nach dem Prozess wieder haben wolle, fragt die Richterin, als sie am Ende der Sitzung am Mittwoch über die Beweisgegenstände spricht. „Nein, ich würde es sowieso zerstören wollen“, sagt die Angeklagte.
Komische Frage.
Naja das ist halt der "find out"-Teil.
Soweit ich das verstehe ist es ja eindeutig das der Typ sie belästigt hat. Hätte Sie ihn gleich Umbringen müssen? Nein. Aber ich glaube ihr durchaus das dass ein Versehen war und all das hätte sich verhindern lassen wenn der Typ kein widerwärtiger Perverser gewesen wäre.
Ich hoffe sie kommt frei. Jedoch so oder so hoffe ich das solche Schlagzeilen dafür sorgen das Mann sich das zwei Mal überlegt ob man ein widerwärtiges Stück Scheiße sein will oder eben nicht.
Meine komplett laienhafte Meinung: An sich geht jemanden zu erstechen, auch nach einer sexuellen Belästigung, schon zu weit bzw. für mich über berechtigte Notwehr hinaus.
Allerdings scheint der Mann dann ja, als Reaktion auf die Drohung mit dem Messer, nochmal nach ihr gegriffen zu haben. Da seh ich irgendwie schon eine Gefahrensituationen die ihre Reaktion gerechtfertigt.
Durchaus ne komplexe Frage, wo hier unrecht anfängt. Ich persönlichen tendiere dazu das der Frau in dieser Situation eher nichts vorzuwerfen ist.
Das Problem ist halt, dass bei sexueller Belästigung für die Frau oft auch die Gefahr einer Vergewaltigung mitschwingt, vor allem, wenn wie hier noch eine körperliche Komponente dabei ist.
Dieses Gefühl stimmt natürlich nicht immer, aber kann mir schon vorstellen, dass man in so einer Situation nicht abwarten will, bis es zu spät ist, um zu reagieren.
Scheint ja gerade nicht ewähnt worden zu sein, vermutlich weil das gerade Teil des Prozesses sein wird: Wie konnte der Mann nach dem Arm greifen, nachdem er schon zurückgewichen ist? Hätte er im nächsten Moment den zweiten Schritt zurück gemacht und die Frau wollte ihre Drohung mit einem Schritt nach vorn unterstreichen? Oder war der Depp nach einen Schritt stehengeblieben und dann den Schritt wieder nach vorne zum Greifen des Armes gegangen?
Soweit ich das aus dem Artikel herauslesen kann ,war die Tat, der Griff an den Po, schon zu Ende. Anschließend wurde der Mann von der Frau zu Rede gestellt. Dabei wird ein Messer gezogen und damit gedroht. Der Mann weicht zurück, anschließend macht die Frau erneut Stich Bewegungen Richtung dem Mann. Der Mann greift den Arm der Frau. Die Frau sticht dem Mann in die Brust, der Mann verblutet.
Die Tat hat mitten am Tag (15 Uhr) in der Nähe einer Rolltreppe am Hauptbahnhof statt gefunden.
Die Bedrohungslage bei der man sich sofort "bis zum Blut" verteidigen muss, sehe ich hier nicht gegeben.
Mein Eindruck ist eher, dass die Frau (zu Recht) vom Verhalten des Mannes angepisst war und sich dies nicht bieten lassen wollte. Daher stellt sie ihn anschließend zur Rede. Nachdem dies wohl nicht den gewünschten Effekt hatte, wird versucht mit dem Messer nach zu helfen - was dann eskaliert ist - eine Tötungsabsicht würde ich zwar nicht unterstellen, aber eine Verletzung wurde zumindest billigend in Kauf genommen.
Dass eine Verletzung billigend in Kauf genommen wird, ist durchaus üblich bei Notwehr ;) Wichtig dürfte hier vor allem sein, ob es noch ein gegenwärtiger Angriff durch den Typen war oder nicht.
Freispruch wäre die einzige gerechte Entscheidung. Sexuelle Belästigung kann sehr schnell zu sexueller Gewalt und Tod führen. Die Frau hat diese Ereigniskette sehr effizient unterbunden.