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EuGH bestätigt: Datenschutz-Strafen können am Konzernumsatz bemessen werden

www.heise.de EuGH bestätigt: Datenschutz-Strafen können am Konzernumsatz bemessen werden

Datenschutzstrafen für angeklagte Unternehmen dürfen sich am Konzernumsatz orientieren, nicht nur am Umsatz des straffälligen Betriebs. Auch vor Strafgerichten.

EuGH bestätigt: Datenschutz-Strafen können am Konzernumsatz bemessen werden
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