Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen
Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen

Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen

Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen
Bis zu 500.000 Euro Bußgeld: Garage darf nicht als Lager dienen
Wieder ein deutsches Gesetz, dass ich nicht verstehe
Hier ist das Problem: Parkplatzmangel. Insbesondere in Städten ist der öffentliche Raum mit Autos zugestellt.
Jetzt muss man natürlich irgendwie der Lage Herr werden. Andere Länder erfordern einen Stellplatznachweis wenn man ein Auto anmeldet:
Bei der An- bzw. Ummeldung eines Autos in Japan muss der Stellplatz am Wohnort nachgewiesen werden, außer in ländlichen Gebieten.
(Wikipedia Stellplatzverordnung)
Wenn wir wollen, dass die Autos nicht auf öffentlichem Grund stehen, müssen die Stellplätze (Garagen) auch entsprechend nutzbar sein. Ich denke übrigens, dass es in der Praxis völlig ausreicht, wenn das Auto in der Garage genügend platz hat. Dann kann da auch ein Fahrrad neben stehen.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass mehr Autos aus dem öffentlichen Raum verschwinden.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung
Wo sollen Gartenwerkzeuge und Fahrräder denn sonst hin? Muss man dann zusätzlich zur Garage einen Fahrradunterstand und einen Schuppen danebenbauen?
Oder kann man einen Schuppen mit Garagentor bauen, bei dem dann alles rein darf? Oder sind dort dann wieder Autos verboten?
Das geht in die gleich Richtung wie man darf nicht in Schrebergärten übernachten. Regelmäßig übernachten verbieten ist ja ok, aber generelle Verbote sind mM. nicht richtig.
What the fuck?
Ich kaufe also ein Haus mit sonem beknackten Gebäude, und werde bestraft wenn ich da irgendwas lager???
In welcher Welt ergibt das Sinn??
In einer Welt in der Baugenehmigungen für bestimmte Verwendungszwecke erteilt und die Gebäude auf dieser Basis auch steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Du versiegelt Fläche, bindest Ressourcen etc., und das, um ein Auto abzustellen. Dann was Anderes darin abzustellen, läuft dem ursprünglichen Gedanken zuwider.
Ich vermute, das ist der Sinn. Wenn da Kleinigkeiten mit drin stehen, wäre es imho okay. Mehr tatsächlich nicht, da sonst Garage überdimensioniert oder ganz überflüssig
Ja logisch, aber das Ding ist da doch jetzt da. Was wenn ich mein Auto verkaufe? Warum habe ich ein Recht, riesige Flächen für Autos zu verballern aber nicht für zB eine Fahrradwerkstatt?
Das ist doch das Problem.
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Hm. Agrarheute ist ja eher die ADAC Motorwelt für den landwirtschaftlichen Bereich. Die füllen ihre Seiten mit Informationen für Landwirte und manchmal wird da auch einfach ein wenig Empörung angeheizt. Es geht da noch nicht einmal um ein spezielles Urteil, sondern einfach nur um die Zusammenfassung der rechtlichen Lage mit dem Clickbait/Ragebait maximal 500.000 aus Bayern.
Für Landwirte könnte es da sogar um etwas höhere Summen gehen, weil einige früher auf den Höfen für ihre Geräte größere "Garagen" hatten, mittlerweile viele aber gar nicht mehr so viele Fahrzeuge selbst auf dem Hof haben, sondern den Maschinenring o.ä. mit Fahrer für ein paar Tage beauftragen. Da könnten schon ein paar ungenehmigte Umbauten / Nutzungsänderungen vorliegen.
Weiß zufällig wer, ob das in Österreich ähnlich ist?
Was ist mit Fahrrädern, die ich dort abstelle (neben dem Auto)?
Ich verstehe den Punkt, wenn die Karre statt dessen dauernd auf der Straße abgestellt wird. Wenn die Garage als Parkplatz fürs Grundstück angegeben ist, dann nutz sie auch so und steh nicht allen im Weg rum.