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Kommune darf Jobbörse nicht mehr kostenlos online anbieten

www.ndr.de Darum darf ein Landkreis seine Jobbörse nicht mehr kostenlos online anbieten

Der BGH urteilte, dass der Landkreis Bentheim mit seinem Angebot in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen tritt.

Darum darf ein Landkreis seine Jobbörse nicht mehr kostenlos online anbieten

Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf in seinem Onlineportal keine kostenlose Jobbörse mehr anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und folgte damit einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte die Regionalzeitung Grafschafter Nachrichten. Auch dort können Stellenangebote geschaltet werden, jedoch nicht kostenlos. Laut BGH tritt der Landkreis mit der Jobbörse in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen. Dem würden so notwendige Einnahmen verloren gehen, heißt es in der Urteilsbegründung.

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