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PSA: Die 50g im CanG beziehen sich auf Trockenmasse, nicht Erntemasse

Wie im Titel:

Laut https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html "An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen."

Hab nur wiederholt den Eindruck bekommen, dass das manchen Leuten nicht immer direkt klar ist.

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