OLG: Heimliche Kamera im Zimmer eines Mitbewohners ist nicht per se strafbar
OLG: Heimliche Kamera im Zimmer eines Mitbewohners ist nicht per se strafbar
www.heise.de OLG: Heimliche Kamera im Zimmer eines Mitbewohners ist nicht per se strafbar
Das Anbringen einer Überwachungskamera im Raum eines Mitbewohners verletzt dessen höchstpersönlichen Lebensbereich nicht automatisch, so ein Oberlandesgericht.

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Ging da ein Kanister Lack rum im Gerichtssaal oder wie soll ich mir das erklären?
34 0 ReplyManche Richter sind dem Buchstaben des Gesetzes näher als dem Geiste.
17 0 ReplyHoffentlich.
4 0 ReplyWarum? Sie treffen dann in aller Regel Entscheidungen, die gegen den Zweck des Gesetzes sind. Wie in diesem Fall.
1 0 ReplyInsbesondere im Strafrecht ist da äußerste Vorsicht geboten, denn "Keine Strafe ohne Gesetz". Zum Einzelnen s. hier.
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