Bislang dürfen nur besondere Fahrräder mit Blinkern ausgestattet werden. Dieses Verbot soll nun einem Zeitungsbericht zufolge fallen. Fachleute erhoffen sich dadurch ein geringeres Unfallrisiko.
Ich stehe dieser Sicherheitsaufrüstung bei Fahrrädern allgemein skeptisch gegenüber.
Ich finde, Radfahren sollte idealerweise für jede/n so einfach und zugänglich sein wie zu Fuß gehen.
Ein funktionierendes gebrauchtes Fahrrad gibt es häufig schon für den Preis von 2 Paar Schuhen.
Aber in letzter Zeit (zieht Taschenuhr auf) hab ich das Gefühl, dass Radfahren immer mehr "professionalisiert" wird.
Radfahrer werden als leichtsinnig angesehen, wenn sie ohne Helm, greller Kleidung, LED-Standlicht und Scheibenbremsen auf der Straße unterwegs sind. Dazu kommen jetzt noch Blinker, und die Forderung nach Nummernschildern wird auch immer wieder laut (Autos brauchen die ja auch, wie ungerecht). Ohne E-Unterstützung fühlt man sich schon wie ein Verkehrshindernis.
Die Idee, dass eine ältere Person oder ein 11-jähriges Kind mit 10-15km/h auf einer normalen Straße Rad fahren, ist zwar noch in der STVO verankert, aber inzwischen völlig undenkbar.
Meiner Meinung nach ist jede Änderung, die die Sicherheit der Radfahrer durch mehr Ausrüstung erhöhen soll im besten Fall fehlgeleitet und im schlimmsten Fall bewusste Ablenkung, weil man nicht über die eigentlichen Probleme reden will: die lebensgefährliche Infrastruktur, die Verrohung des Verhaltens von Autofahrern und die Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die gewohnheitsmäßigen Gefährdungen und Nötigungen zu ahnden.
Die StVZO hat bislang das anbringen von Blinkern weitestgehend untersagt, soll aber jetzt angepasst werden.
Die StVO schreibt die Verwendung von "Fahrtrichtungsanzeigern" beim Abbiegen etc. vor. Da man am Rad sowas derzeit nicht hat, wird der Arm zum Fahrtrichtungsanzeiger. Damit könnte man den Blinker mMn. statt des Handzeichens verwenden.
Das wird schon so richtig sein; das Z steht für Zulassung.
Bisher sind Fahräder mit Blinker nicht zugelassen (regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung).
Fahrzeuge müssen aber Blinker beim Ändern der Fahrrichtung benutzen (reglt die Straßenverkehrsordnung).
Nachdem ich letztens von einem Autofahrer angepöbelt wurde, warum ich denn beim Abbiegen nicht geblinkt habe, glaube ich die sind da schon einen Schritt weiter.