Es ist einer von vielen Ausrastern bei Protesten der Letzten Generation: In Stralsund verliert ein LKW-Fahrer im Sommer die Nerven und zieht Aktivisten von der Straße. Das Gericht verhängt nun eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Ein anderes Vergehen wird nicht geahndet.
Wow. Aus dem Stehen wieder anfahren, um einen Menschen anzugreifen, und dabei sein Leben aufs Spiel setzen, also vorsätzlich gefährliche Körperverletzung gibt Geldstrafe.
Aber sich auf die Straße kleben, wodurch wegen einer konstruierten zweiten Reihe Leute nicht mit ihrem Auto weiterfahren können gibt gerne auch Haftstrafen.
Man könnte meinen Artikel 1 GG lautet "Das Auto des Menschen ist unantastbar".
Artikel nicht gelesen? Der LKW-Fahrer wurde explizit nicht für das Anfahren verurteilt, aus Mangel an Beweisen dafür dass er dies mit dem Vorsatz der Körperverletzung tat. Davon kann man halten was man will, aber „vorsätzliche Körperverletzung gibt Geldstrafe“ ist in diesem Fall faktisch falsch.
Dann anders: der Letzten Generation unterstellt man praktisch Terrorismus, wohingegen der LKW Fahrer - also ein Berufskraftfahrer der regelmäßig seinen Führerschein auffrischen muss - angeblich nicht ob der Gefahr seines Gefährtes wissen kann. Schon absurd.
Während der Verhandlung war in einem Video gezeigt worden, wie der Fahrer vor den Aktivisten stoppte, ausstieg und sie von der Straße zog, beziehungsweise es versuchte. Eine sitzende Aktivistin schubste er um und bedrohte sie mit der Faust. Danach fuhr er wieder an, wobei er einen Aktivisten, der sich wieder auf die Straße gesetzt hatte, kurz vor sich herschob. Verletzt wurde niemand. Der Anwalt des Angeklagten kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Ich habe mal einen Unfall als Zeuge mitbekommen, bei dem ein rechtsabbiegendes Auto ein kreuzendes Fahrrad angefahren hat. Der Fahrradstreifen war von der Straße durch eine Reihe Pflanzkästen teilweise verdeckt und das Fahrrad hatte kein Licht und keine Reflektoren im Dunkeln. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die besondere Gefährderhaftung dennoch eine fahrlässige Körperverletzung begründet, und der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Urteil im aktuellen Fall ist für mich daher nur als politisch motiviertes Urteil begreifbar, indem das Gericht die Tatsachen gezielt falsch interpretiert, um ein mildes Urteil begründen zu können. Das Gericht weiß, dass es sonst so eine geringe Geldstrafe nicht begründen könnte und versucht sich aus meiner Sicht durch eine schräge Interpretation abzusichern.
Wenn man Menschen auf der Straße schon erkannt und deswegen angehalten hat, ist es aus meiner Sicht hirnrissig, anzunehmen, dass die ja schon nicht mehr da sein werden, weil man sie körperlich angegriffen hat.
Ich hoffe, dass dieses Urteil in der Berufungsinstanz auseinandergenommen wird.
Erstmal geil dass der Spacko überhaupt verurteilt wurde. Dass sich das Gericht aber aus der Körperverletzung raus schlawinert ist schon traurig und riecht hart nach politisch motiviert. Ein Blinder mit Krückstock sieht doch dass da mit Vorsatz und Schaum vorm Mund gehandelt wurde.
Es sei nicht zweifelsfrei geklärt worden, ob der Kraftfahrer den Aktivisten in einem speziellen Anfahrspiegel gesehen oder ob er überhaupt in den Spiegel geschaut habe.
Wenn nicht zweifelsfrei geklärt werden kann ob die Nulpe überhaupt in den Spiegel geguckt hat, sollte der Gute vielleicht den Lappen gar nicht wieder bekommen oder nochmal die Prüfung absolvieren, er scheint ja offensichtlich nicht tauglich zu sein einen LKW zu führen...
Wer in den letzten Jahrzehnten aufgepasst hat bei Gerichtsverfahren der weiß, Urheberrechtsverletzung ist ein Super-Verbrechen das Mittel rechtfertigt die sonst nur bei Terrorismus zum Einsatz kommen und Geld-Strafen die selbst für Leute mit Manager-Gehältern nicht bezahlbar wären. Mord, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und ähnliche Verbrechen gegen Personen dagegen sind harmlos solang man sie nicht für die Durchsetzung irgendwelcher Überwachungs- oder sonstiger autoritärer Gesetze als Rechtfertigung braucht.
Artikel nicht gelesen? Der LKW-Fahrer wurde explizit nicht für das Anfahren verurteilt, aus Mangel an Beweisen dafür dass er dies mit dem Vorsatz der Körperverletzung tat. Davon kann man halten was man will, aber „jemand versuchen zu überfahren: 1.800€“ (nebenbei, grauenhaftes Deutsch) ist hier faktisch falsch.