Unfälle zwischen Fußgängern und Fahrrädern werden überwiegend von Radfahrern verursacht. In sechs von zehn Fällen gelten Radfahrer als Unfallverursacher, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin hervorging. Dabei verursachten jüngere Men...
In sechs von zehn Fällen gelten Radfahrer als Unfallverursacher
Da wäre es interessant wie die anderen vier von zehn Fällen verteilt sind. Leider habe ich die eigentliche Studie nicht gefunden.
Mit 54 Prozent ereigneten sich die Unfälle überwiegend auf Radwegen.
Diese Fälle klingen ja erst einmal nicht unbedingt nach dem Radfahrer als Unfallverursacher selbst wenn sie ggf. durch mangelnde Reaktion eine Mitschuld tragen.
Auch Sichtbehinderungen durch parkende Autos machten die Unfallforscher demnach als Gefahr aus. Dies begünstige etwa, dass Fußgänger überraschend auf Radwege treten.
Hier wäre interessant zu wissen wer hier als Unfallverursacher gilt.
Jo, macht mich auch stutzig.
Gibts denn die Studie in Original? Wäre nicht das erste Mal, dass Journalisten zu dumm sind, die Ergebnisse zu interpretieren.
Diese Fälle klingen ja erst einmal nicht unbedingt nach dem Radfahrer als Unfallverursacher selbst wenn sie ggf. durch mangelnde Reaktion eine Mitschuld tragen.
Das ist die Frage, ich hab es schon so interpretiert. Am Ende ist man in der Konstellation ja der stärkere Verkehrsteilnehmer und ich weiß nicht ob das nur so ne Binsenweisheit ist oder tatsächlich juristisch festgelegt, aber damit hat man ja im Volksmund ne höhere Verantwortung und muss auch Fehlverhalten von den schwächeren Teilnehmern antizipieren. Genau so bei den parkenden Autos, was zwar natürlich mal wieder ne Frechheit ist, dass öffentlicher Straßenraum umsonst und zur reduzierten Sicherheit der restlichen Verkehrsteilnehmer an parkende Kfz verschenkt wird, aber im Endeffekt können sie keine Ausrede dafür sein jemanden zu spät gesehen zu haben, man muss dann eben aufmerksamer/langsamer fahren. Würden wir hier von Kfz-Fahrern genau so erwarten, dass sie ihre Geschwindigkeit an unübersichtlichen Stellen anpassen.
Da diese UDV ja doch explizit infrastrukturelle Änderungen als Konsequenz fordert ist es schon mindestens befremdlich diese strafrechtliche Bewertung von Einzelfällen als Grundlage zu nehmen, zumal die infrastrukturellen Änderungen sich mit "Radfahren überall verbieten oder kritisch bewerten" zusammenfassen lassen. Mag ja sein dass ein Radfahrer verkehrsstrafrechtlich der Unfallverursacher ist wenn ein Fußgänger schlecht sichtbar zwischen parkenden Autos hervortrat, aber wenn ich ein Unfallforscher bin und infrastrukturelle Änderungen fordere sollte die infrastrukturelle Ausgangssituation vielleicht eine größere Rolle spielen als der juristische Unfallverursacher im Einzelfall.
Schon ziemlich offensichtlich woher hier der Wind weht!
Das die Infrastruktur angepasst werden muss, ist auch ein Ergebnis dieser Studie. Dieser Artikel verweist sicher auf die gleiche Studie.
Die Schuldfrage ist hiervon aber unabhängig. Man muss sich den Verhältnissen angepasst verhalten.
Mit 54 Prozent ereigneten sich die Unfälle überwiegend auf Radwegen. Problematisch seien zudem Fußgängerzonen, die für Radfahrer freigegeben sind, sowie Bereiche um Haltestellen des Nahverkehrs. Auch Sichtbehinderungen durch parkende Autos machten die Unfallforscher demnach als Gefahr aus. Dies begünstige etwa, dass Fußgänger überraschend auf Radwege treten. Weitere Gefahren gehen von schmalen Radwegen sowie Zweirichtungsradwegen aus.
Blöd gesagt: Ursache sind also
a) Fußgänger, die auf Radwegen rumlaufen. Infrastrukturthema und wir wissen, dass die Radwege so kacke sind, weil die Autos so viel Platz nehmen
b) Haltestellen des Nahverkehrs. Klassisches Infrastrukturthema, wenn die Busse dann Leute direkt auf Radwege kippen
c) Sichtbehinderungen durch parkende Autos. Hier darf man sicherlich auch Falschparker erwähnen
d) freigegebene Fußgängerzonen. Auch ein Thema der Infrastruktur - denn eigentlich sollte man als Radfahrer auch drumrumgeleitet werden können
e) schmale Radwege = Infrastruktur
Weil parkenden Autos zum Beispiel die Sicht verdecken, oder benutzungspflichtige Radwege für beide Richtungen existieren, den sich Fußgänger auch noch teilen und der nur 1,5m breit ist, während daneben genug Platz für 4 spuren und eine parkspur ist.