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Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern

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Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. So das Urteil in einem spektakulären Fall aus Lübeck, das auch in MV gilt.

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