Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern
Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern
Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. So das Urteil in einem spektakulären Fall aus Lübeck, das auch in MV gilt.

So ein pötisches Gericht:
Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.
39 0 ReplyWenn mir der Fuchs in den Vorgarten kackt hab ich halt gelitten, wenn das mein Nachbar tut, hab ich da durchaus eine Handhabe. Die Weiten des Himmelszeltes hören ja nich plötzlich auf Privatgrund auf, darum ist das eine ziemlich gefährliche Pauschalaussage des Gerichts.
4 0 ReplyDas ist der letzte Satz aus einer mehrseitigen Urteilsbegründung. Das würde ich nicht auf die Goldwage legen.
10 0 ReplyEin Jägerzaun und akkurat mit der Nagelschere geschnittener Rasen dürfte ausreichen, um Besitzansprüche zu beweisen.
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15 0 ReplyWichtig und richtig!
12 0 ReplyUnd wer hats gewusst? Mal wieder keiner!
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Dass sowas überhaupt zur Anklage kommt. Was sind das für Leute?
12 0 ReplyWas sind das für Leute?
Ordungsamtfuzzies im Feriendorf
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Meine Mission, einmal in jeden Ozean der Welt zu pinkeln, kann weiter gehen. Den zugehörigen Atlantik hab ich aber sowieso schon abgehakt.
11 0 ReplyGilt das auch für die Nordsee? Frage für einen Freund.
8 0 ReplyViel wichtiger: Wann genau beginnt und endet eigentlich am Spülsaum die Nacht? Gilt da die bürgerliche oder die nautische Dämmerung?
12 0 ReplyIch würde jetzt auf die Nautische Dämmerung tippen.
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