Besonders umstritten ist die geplante Ausweitung des „berechtigten Interesses“ nach Artikel 6 DSGVO als Rechtsgrundlage. Künftig soll eben jenes weit gefasste Interesse – jedenfalls nach dem Entwurf – ausreichen, um Cookies und das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten zu legitimieren. Das wäre ein Bruch mit der bisherigen Linie, wonach in vielen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich ist. Zugleich sollen pseudonymisierte Daten datenschutzrechtlich nicht mehr als personenbezogen gelten.
Für mich der wichtigste Part. Der Part, der diese heftigen Eingriffe rechtfertigt ist meiner Meinung nach nicht ausreichend.
Genau so wird das jetzt von den Gerichten ausgelegt. Was die pseudonymen Daten angeht, wurde das erst kürzlich vom EuGH so ausgelegt (Case C-413/23 P). Einen besonderen "Bruch" oder gar irgendwelche "Eingriffe" kann ich da nicht erkennen.
Für mich der wichtigste Part. Der Part, der diese heftigen Eingriffe rechtfertigt ist meiner Meinung nach nicht ausreichend.
Genau so wird das jetzt von den Gerichten ausgelegt. Was die pseudonymen Daten angeht, wurde das erst kürzlich vom EuGH so ausgelegt (Case C-413/23 P). Einen besonderen "Bruch" oder gar irgendwelche "Eingriffe" kann ich da nicht erkennen.