Legal? Onkologe verschiebt Diagnosegespräch zum 4. Mal um 1-2 Wochen
Legal? Onkologe verschiebt Diagnosegespräch zum 4. Mal um 1-2 Wochen
Hallo. Eine mir nahestehende Person hatte eine Mammografie mit Verdacht und anschließender OP. Das Abschluss- bzw. Untersuchungsergebnis zur entnommenen Probe wird jetzt immer wieder wenige Stunden vor Termin jeweils um 1-2 Wochen verschoben.
Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie belastend der Verdacht auf Krebs ist und wie sehr man endlich Bescheid wissen will.
Gibt es andere Wege, an das Ergebnis zu kommen? Gibt es rechtliche Mittel?
Also: Legal ist es. Der Arzt kann tatsächlich seine Termine frei vergeben und anhand medizinischer Dringlichkeit neu sortieren. Sollte sich nun theoretisch herausstellen,dass es aber doch um eine maligne Diagnose handelt und die Person könnte nachweisen,dass ihr hier ein Schaden entstanden ist (was leider quasi unmöglich ist) der ohne die Verzögerung nicht entstanden wäre, dann könntet ihr den Arzt allerdings in Haftung nehmen. Hilft dir halt nix und kostet nur Geld. Die Verlegung wenige Stunden vorher ist ein anderes Thema,hier wäre es denkbar entstandene Schäden wie Lohnausfall, Ticketkosten, Kinderbetreuungskosten ageltend zu machen bzw. dies anzudrohen. Ansonsten: Den Clown dringend mal bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer melden. Das bringt zwar in 99% der Fälle nix,aber alle Jubeljahre mal eben doch.
ABER! Das ist auch gar nicht notwendig - wenn ihr damit umgehend könnt ggf. eine schlechte Diagnose zuhause alleine oder beim Hausarzt zu erfahren geht das natürlich auch. Denn: Die onkologische Praxis untersucht die Probe nicht selber sondern schickt sie in eine Pathologie und in ein oder mehrere Labore. Sowohl von der Pathologie,den Laboren, als auch der onkologischen Praxis liegen die Ergebnisse dieser Untersuchung ja vor. Es ist ausdrücklich gesetzliches Recht des Patienten gemäß §630g BGB die Behandlungsakte zu erhalten. Das betrifft eben auch die der Onkologie aber eben auch die aller Labore/Pathologien.
Es ist damit durchaus denkbar entweder bei der Onkologie die Akte zu verlangen (was aber im Regelfall als Affront gewertet wird und dann ggf. zum Abbruch des Patientenverhältnisses führen dürfte - auch nicht 100% legal,aber wieder schwer Recht zu kriegen.). Oder man kriegt einfach raus welche Pathos und Labore genutzt wurden (müssen sie eigentlich auch wieder mitteilen schriftlich,meist geht das aber telefonisch mit "MFA überrumpeln" besser) und setzt den gleichen Hebel dort und erhält dann den Befund von dort. Es muss einem aber wie gesagt klar sein,dass bei einem solchen Vorgehen ggf. dann eben keiner da ist der erklärt wie es dann weiter geht.
Ein weiterer Weg kann natürlich sein den Hausarzt/den Gyn anzuspitzen und die den Befund einholen zu lassen. Die können zu mindestens beraten wie es weiter gehen soll.
Was man auf keinen Fall machen sollte weil das illegal wäre,wäre sich eine Faxnummer zuzulegen, ggf. sogar in einem etwas weiter entfernten Landkreis, dann in der Praxis anzurufen und sich als MFA einer Praxis Brömmelkamp auszugeben und darauf zu bauen das die Leute einem alles faxen wenn man nur fachlich genug rüber kommt und das keiner diese Faxnummern prüft.
Legendär
Die könnten sich beim §630 gemäß Absatz (1) bei einem onkologischen Befund alle darauf berufen, dass "erhebliche therapeutische Gründe [...] entgegenstehen".
Da solche Fälle in der Praxis natürlich keine Ausnahme sind, müsste der Umgang mit Befundübermittlung mal professionalisiert werden. Am Besten wäre es, dass bei onkologischem Verdacht grundsätzlich nur eine dafür geschulte onkologische TherapeutIN das Ergebnis mitteilt. Immer, egal ob positiv oder negativ.
Abgesehen davon haben Studien ergeben, dass der extreme Stress mit dem Ergebnis wie hier in diesem Fall, und die hohe Fehlerquote bei Mammografien viel mehr Schaden als Nutzen haben. Zumindest anlasslos ist daher eine Mammografie nicht uneingeschränkt empfehlenswert.
Frauen ab 50 werden mittlerweile geradezu aggressiv zur Mammografie gedrängt, weil sie aktiv absagen müssen, wenn sie nicht zum unaufgefordert mitgeteiltem "freiwilligen" Termin erscheinen wollen. Die aus meiner Sicht einschüchternde "Einladung" erfolgt automatisch auf der Grundlage von Daten vom Einwohnermeldeamt. Frau kann sich aber bei ihrem jeweiligen Mammographie-Screening-Programm auch formlos dauerhaft abmelden.
Sorry, aber einfach alles an dem Beitrag ist inkorrekt.
Erstens:
Nein, können Sie nicht. Um aus dem BeckOK BGB, Hau/Poseck zu zitieren:
Oder einfacher aus dem Münchner Kommentar zum BGB:
Eine Einschränkung der Einsichtnahme ist regelhaft überhaupt nur im Bereich der Psychiatrie diskutiert worden, außerhalb steht sie absolut außer Frage - Eine Praxis die sich dem widersetzt muss sogar regelmäßig mit Sanktionen durch die KV rechnen. (Und ja, in dem Fall tun die wirklich was). Aus dem Streitverhältnis zur DSGVO ist ggf. auch diese Einschränkung aus dem BGB hinfällig (siehe hierzu MüKoBGB/Wagner, 9. Aufl. 2023, BGB § 630g Rn. 4-8). (Manchmal/oft kann die DSGVO auch ein Freund sein, Leute.)
Zweitens:
Mammografien werden nicht beim Onkologen gemacht. Hier wurde offensichtlich ein unklarer Knoten gefunden, ob das in einer Mammografie, bei einer Tastuntersuchung oder per Ultraschall auffiel ist nicht genannt. Dieser wurde dann offensichtlich per Nadelbiopsie untersucht (davor macht man meist auch nochmal eine kontrollierende Bildgebung, btw. ). In Folge wird das Präparat in die Pathologie und ggf. in Verbindung mit Blutproben in div. Labore geschickt. D.h. hier ist schon ein ganz anderes Level von "Verdacht" als bei der routinemäßigen Mammografie.
Drittens:
Das ist in jeder Hinsicht falsch. Richtig ist:
Siehe hierzu u.a.
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0221-2025062052653
https://news.un.org/en/story/2015/06/500732
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC7318598/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/21712474/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28457023/
Auch dein Link (und sorry, die Stiftung Warentest ist in Sachen Gesundheit nun wirklich wirklich keine valide Quelle) diskutiert im wesentlichen die sinkende Signifikanz des Effekts bei Frauen über 70.