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Unzumutbares Arbeitsverhältnis aufgelöst: 70.000 Euro Abfindung

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Unzumutbares Arbeitsverhältnis aufgelöst: 70.000 Euro Abfindung

Das ist kein Fall der Rechtsgeschichte, obwohl das Gebahren des Geschäftsführers hier aus der "guten alten Zeit" zu kommen scheint.

Für den Geschäftsführer waren es bloß ein "äußerst gutes und familiäres Betriebsklima", "spaßige Bemerkungen" und ein "vertrauter Umgang untereinander". Für die Arbeitnehmerin dagegen Vorgänge, die zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln löste das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Personen daher auf und sprach der Frau eine Abfindung in Höhe von fast 70.000 Euro zu – das sind zwei Gehälter pro Beschäftigungsjahr (Urt. v. 09.07.2025, Az. 4 SLa 97/25). Arbeitsrechtlich üblich ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr.

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