Das sind die klassischen Formulierungen eines Verkehrsunfallberichts der Polizei. Die Schreibweise rührt aus dem Behördendeutsch sowie der streng "objektiven" Formulierungen her. Es darf aus diesen Berichten grds keine Bewertung herausgelesen werden (Völlige Objektivität gibt es natürlich nicht, aber ich denke Ihr wisst was gemeint ist).
Dieser Textteil entspricht dem sogenannten "mutmaßlichen Unfallhergang". Hier wird nun durch den Berichtsschreiber seine Einschätzung des Sachverhalts nach allen bisherigen Erkenntnissen verfasst. Also eine Art subjektive Einschätzung, möglichest objektiv geschrieben.
Es kann also sein, dass bei diesem Verkehrsunfall durch den PKW-Fahrer behauptet worden ist, dass der E-Scooter-Fahrer ihm auf die Haube gesprungen sei.
Dies ist zwar offensichtlich Quatsch, es gibt aber keine Beweise, die das Gegenteil belegen können. Also wird lediglich die Grundsituation geschildert:
(Skizzenhaft also)
01 fährt an Kreuzung heran.
Bevorrechttiger 02 fährt von rechts an selbe Kreuzung.
Es kommt zum Zusammenstoß
02 wird leicht verletzt, 01 bleibt unverletzt. An beiden Fahrzeugen entsteht Sachschaden.
In der späteren Bewertung des Sachverhalts durch Staatsanwaltschaft und Gericht sowie etwaige Sachverständige, wissen das natürlich alle einzuordnen. Dennoch dürfen grds die Äußerungen der Beteiligten durch die Polizei nicht einfach abgetan werden.
Vermutlich ist (wie bei der Lokalpresse üblich) die Pressemitteilung der Polizei kopiert und unbearbeitet veröffentlicht worden.
Wenn man mit Behörden/Juristen-Deutsch nicht vertraut ist, klingt dass dann alles etwas Banane. Hat aber schon alles seinen Grund. Als gewöhnter Leser weiß man schon sehr genau was die Formulierungen zu bedeuten haben :)
Soso, der Jugendliche landete auf der Motorhaube?? Na dann ist die Schuldfrage ja direkt geklärt! Ich hoffe, dem Auto geht es gut und es kann dieses traumatische Event verarbeiten!
Haha, Heidelberger Polizei. Mit den Vögeln hatte ich schon paar mal Kontakt. Einmal erzählten sie mir an einer zugeparkten Einmündung eines Rad/Fußwegs, dass dort keine Einmündung sei. Außerdem wüssten die Kinder der nahe gelegenen Schule, dass man nicht einfach über eine Straße rennen kann. Würden sie angefahren, wären sie selbst Schuld. Zum Abschied wünschten sie mir "einen schönen Tag - oder doch nicht".
Ich trau Heidelberger Polizist*innen zu, dass sie noch mal über eine vom Auto überfahrene Person drüberfahren, um eine Lektion zu erteilen.
Sie machen auch immer wieder gerne Schwerpunktkontrollen von Radfahrern "zur Sicherheit", wo sie dann Hundert Radler anhalten und solange suchen, bis sie was am Rad finden das nicht der Vorschrift entspricht.
Von solchen aktiven Kontrollen für Autofahrer im Berufsverkehr hab ich dagegen noch nie was gehört.
Vielleicht hinter der A-Säule versteckt. Ich hab auch mal fast einen Typ auf nem E-Scooter umgenietet, als der über nen Fußgängerüberweg gebrettert ist.
Natürlich. Bringt halt nix, wenn jemand hinter der A-Säule verschwindet. Da verstecken sich mitunter ja auch andere Autos.
Wenn so ein Dulli, in meinem Fall, einfach über den Überweg heizt mit 20 Sachen, braucht er sich nicht wundern, wenn er mal umgefahren wird. Nicht umsonst heißt es Fußgängerüberweg. Dort müssen auch Radfahrer absteigen, damit man überhaupt ne Chance hat zu reagieren.