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Bundesgericht Schweiz: Allein die Mutter entscheidet über Abtreibung

www.srf.ch Bundesgericht: Allein die Mutter entscheidet über Abtreibung

Ein Kindsvater ging bis vor Bundesgericht. Dieses sagt: keine Berechtigung zur Klage. Die Reaktionen sind positiv.

Bundesgericht: Allein die Mutter entscheidet über Abtreibung

Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz legal, wenn sie in den ersten zwölf Wochen stattfinden. Treibt eine Frau später ab, wird sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft – außer sie befand sich in einer Notlage.

Nun hat ein Mann aus dem Kanton Freiburg seine Ex-Freundin wegen einer Spätabtreibung angezeigt. Doch Ärzte bestätigten, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden habe. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren deshalb ein.

Kindsvater ist nicht klageberechtigt Dagegen wehrte sich der Vater des Ungeborenen bis vor Bundesgericht. Er war der Meinung, als Kindsvater des abgetriebenen Fötus sei er ein Opfer im Sinne des Gesetzes.

Doch das höchste Schweizer Gericht sieht das anders: In einem Leitentscheid hält es fest, das Verbot von Spätabtreibungen schütze das ungeborene Leben, nicht den Vater. Und weil der Fötus vor der Geburt noch keine Rechtspersönlichkeit besitze, könne der Vater auch nicht als Opfer-Angehöriger gelten. Der Vater könne deshalb keine Beschwerde führen, so das Gericht.


Und diesen Entscheid begrüsst auch der Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. «Das Urteil ist korrekt – ja alternativlos», sagt Geschäftsleiter Markus Theunert. Zwar habe der Dachverband Verständnis für den Wunsch des Erzeugers, mitreden zu können.

Doch: «Die einzige Möglichkeit, das Mitspracherecht der Väter durchzusetzen, wäre zwangsläufig damit verbunden, dass Männer über die körperliche Integrität der Frau entscheiden.» Und das sei nicht vertretbar, so Theunert.

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20 comments
  • Ist halt echt nen kompliziert Punkt der aber auch keine andere Entscheidung zu lässt.

    Fände es (auch in DE) theoretisch besser wenn die Väter mehr Mitsprache bei Abtreibungen haben schließlich geht es ja auch um ihr Kind aber praktisch - wie in diesem Fall von Gericht ja auch schön dargelegt - wäre dass halt auch immer eine Entscheidung über den Körper der Mutter und damit ein absolutes Unding.

    Zeigt meiner Meinung nach dass es Fälle gibt wo es, selbst bei besten Absichten, einfach unmögliche ist ein für alle faires Rechtsystem aufzubauen. Biologie sagt nein … oder so.

    • Umgekehrt sollten Väter dann aber auch das Recht haben, bei einer Ablehnung einer Abtreibung seitens der Mutter, das Kind rechtlich nicht anerkennen zu müssen.

      Und Abseits der rechtlichen Situation sollten Mütter natürlich trotzdem schauen, dass sie diese Entscheidungen als Paar zusammen mit dem Vater treffen. Schließlich gehören zur Zeugung und späteren Erziehung usw. beide Elternteile. Kommunikation ist wichtig und große Entscheidungen sollten entsprechend gemeinsam beschlossen werden.

      Auch sollten sich Frauen natürlich nicht wundern, wenn der Vater mit einer andere Meinung danach die Beziehung beendet. Oder wenn Männer sich ohne Absprache einer Vasektomie unterziehen.

      • Wenn man ein Kind zeugt hat man dafür eine Verantwortung. Egal ob man es wollte oder nicht. Wenn man Sex hat sollte man sich im klaren sein, dass daraus eine Schwangerschaft entstehen kann. Dagegen hilft Verhütung, das Restrisiko muss man halt tragen. Als Mann da zu Meckern finde ich, besonders in Anbetracht der Folgen und Risiken die für eine Frau durch eine Schwangerschaft entstehen können, ehrlich gesagt ziemlich unreflektiert.

      • Ich verstehe den Wunsch nach Fairness, aber die Szenarien sind nicht so 1 zu 1 vergleichbar. Abtreibung und Kindesaufgabe haben extrem unterschiedliche Outcomes. In einem der Fälle leidet ein Kind unter der Entscheidung - mitunter für den Rest seines Lebens - in der anderen gibts kein Kind, das leiden könnte.

        Kinder sitzen lassen geht einfach nicht. Und dabei geht es gar nicht den Mann und sein Recht auf Gleichberechtigung, sondern ganz einfach um die Vermeidung von Leid auf der Kinderseite.

      • Bin auch dafür dass bei klarer Täuschung des Vaters durch die Mutter (etwa heimliches absetzen von Verhütungsmitteln) einem Vater das Recht gegeben wird eine Vaterschaft bzw. zumindest Unterhaltsleistungen abzulehnen. Würde das Thema aber zum einen vollkommen getrennt vom Thema Abtreibung behandeln zum anderen sehe ich schon ziemlich Probleme bei der Umsetzung einer solchen Lösung und ob es dazu jemals eine politische/gesellschaftliche Mehrheit geben wird wage ich auch eher zu bezweifeln.

        Und jep, dass es da abseits der rechtlichen Aspekte solche Entscheidungen vielleicht doch besser zusammen getroffen werden sollten, insbesondere wenn es bei einer Beziehung bleiben soll, ist klar.

      • Umgekehrt sollten Väter dann aber auch das Recht haben, bei einer Ablehnung einer Abtreibung seitens der Mutter, das Kind rechtlich nicht anerkennen zu müssen.

        Das ist ein kompliziertes Thema. Ich habe keine Ahnung, wie das in der Schweiz rechtlich funktioniert. Ich denke aber, man sollte die Frau vor Abtreibungen aus finanziellen Gründen schützen. Also wenn der Vater sagt, er erkennt die Vaterschaft nicht an, und das rechtlich auch darf, dann sollte die Mutter auf jeden Fall den Unterhalt vom Staat ersetzt bekommen.

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