Wer Geld mit der Post verschicken will, muss die Geschäftsbedingungen genau beachten. Denn bei Verlust haftet die Deutsche Post nur unter bestimmten Umständen. Das hat nun eine Frau aus Schweinfurt leidvoll erfahren.
Also einerseits ist es zwar in der Tat doof Geld mit der Post zu verschicken, andererseits ist es aber auch lächerlich, dass der Ersatz bei überschreiten der Obergrenze auf 0 fällt. Falls es da noch kein Gerichtsurteil gibt, wäre ich nicht überrascht, wenn das interessant werden könnte.
Auch wenn ich die Regelung blöd finde, dass bei Überschreitung des Maximalbetrags gar nichts gezahlt wird, wird der Service extra nur in Postfialen angeboten, wo ich zumindest immer gefragt wurde, ob es sich um Bargeld oder Wertgegenstand handelt und ob ich die Obergrenze einhalte. Und wenn ich etwas verschicke (egal ob Brief oder Paket), dann nehme ich mir die Minute um zu lesen, was die Bedingungen für das Produkt sind (z.B. Maße, Gewicht, Versicherung, etc.). Das ist mMn nicht zu viel verlangt.
Anonyme Geldherkunft ist in diesen Zeiten auch nicht mehr so gerne gesehen, die schwarzen Köfferchen mit den Bündeln an Geldscheinen rufen da immer eine gewisse Skepsis bei Steuerfahndern und Staatsanwälten hervor.
Eher blöd, das überhaupt zu tun, aber warum ist denn der Brief überhaupt verschwunden? Hat der Briefträger zugegriffen, oder wurde er einfach nur verbaselt? Ich glaube kaum, dass da jemand den Briefkasten aufgebrochen hat.
Es gab übrigens mal eine Zeit, da waren Postboten nicht unterbezahlte und ausgebeutete Sub-Subunternehmer, sondern Beamte. Beamte mit einem gewissen Ethos, Stolz und Ansehen. Da war das mit dem Geld verschicken überhaupt kein Thema, da keiner deinen Brief geklaut hat.