Tldr: Ist es prinzipiell möglich, Fahrräder auf Tiefgaragenstellplätzen abzustellen?
Bei meiner Wohnung ist ein Tiefgaragenstellplatz dabei (Duplex-Garage). Nun habe ich kein Auto, und ich überlege, anstatt es zu vermieten, es für Fahrräder zu nutzen. Mehr noch, eventuell sogar Nachbarn fragen ob sie gegen ein kleines Entgelt Interesse hätten, sich an einem Fahrradständer zu beteiligen. Fahrradabstellraum ist Mangelware bei uns.
In der Hausordnung konnte ich nichts spezielles finden. Aber wenn man es googelt, findet man Beispiele, wo es grundsätzlich verboten wurde. Warum auch immer, ich fände das eine dämliche Regel. Was soll ich denn machen, wenn ich kein Auto will/brauche ...
Wow Tiefgarage aber keine Fahrradplätze? Ist ja mal wieder sehr typisch deutsch geplant.
Ich würde mal bei der Hausverwaltung nachfragen, kann mir durchaus vorstellen, dass das aus irgendeinem Sicherheitsgrund nicht erlaubt ist - zumindest einen Fahrradständer aufzustellen.
Wenn die Antwort erstmal "Nein" ist, würde ich da aber definitiv hartnäckig bleiben und auch etwas Druck machen. So schlecht sollte man Wohnraum nicht planen dürfen.
Wenn du im Internet recherchierst, wirst du die wildesten Urteile finden, die dann von den üblichen Jura-Spamseiten groß rumposaunt werden. Da prügeln sich dann irgendwelche verfeindeten Nachbarn vor dem Gericht um Details der Landesgaragenverordnung, um sich gegenseitig zu ärgern oder jemand lagert haufenweise Schrottfahrräder auf seinem Tiefgaragenstellplatz und die Hausverwaltung will das räumen. Das kannst du alles in die Tonne kloppen - in der echten Welt interessiert das normalerweise keinen, genau wie es auch keinen interessiert, dass man in Garagen eigentlich nur Kraftfahrzeuge und erstaunlich große Mengen Benzin & Diesel lagern darf und sonst nichts. Die Garagenverordnungen werden noch weniger kontrolliert als die StVO. Du kannst einfach dein Fahrrad auf deinen Stellplatz packen und gut ist. Problematisch ist eher, wie du dein Rad anschließen kannst.
Und wenn jemand dumm macht? Dann kauf einen billigen Anhänger und stell dein Rad da drauf. Kommt jemand mit Brandschutz, verweis drauf, dass Fahrräder nicht von selbst anfangen zu brennen und du auch erstaunlich große Mengen Diesel lagern darfst.
Es kann gut sein, dass je nach Bundesland eine Garage eine Zweckgebundene Immobilie ist. In BW ist das bsp. so. Laut der garagenordnung dürfen dort nur das Auto, Betriebstoffe und Ersatzteile wie Reifen aufbewahrt werden.
Technisch machbar ist es natürlich auf jeden Fall, die Frage ist nur, ob sich der Eigentümer drum schert, weil Kontrollen dieses Gesetzes sind aktuell quasi nicht existent, kann sich natürlich aber ändern, je mehr „Parkplätze“ in den Städten gestrichen werden (aka mehr kontrolliert und überhaupt mal der rechtmäßige Zustand hergestellt wird, Gehwegparken z.B)
Auch kann der Eigentümer evtl. rechtlich gesehen in der Garage gar keine Stellplätze für Räder schaffen, weil Zweckgebundene Immobilie mit entsprechender Genehmigung als Garage.
Garagen sind immer zweckgebunden - und zwar zur Unterbringung von Fahrzeugen.
Solange nicht dem Brandschutz eine Steilvorlage mit altem Holz oder mehr als einem Satz Reifen liefert, kann man da alles lagern.
Felgenkiller bringen nichts, wenn das Rad einen Ständer hat, Bügel sind eine ziemlich starke bauliche Veränderung an der sich vermutlich wer stören wird.
Wenn du einen Radlständer mit deinen Nachbarn kaufst bindest du dich. Vielleicht kaufst du doch mal ein Auto, hast Besuch den du da parken lassen willst, willst doch umziehen etc.