Grafisches Beispiel: Ich war mal mit besoffenen und sich weiter besaufenden Fußballfans im Zug. Da die Toilette kaputt war und das Bier wieder raus musste, wurde sich für einen designierten Türbereich entschieden, der dann zugepisst wurde.
Kommt so wie ich das Gesetz lese drauf an, was du machst: Einfach getrocknete Blüten im Teig etc. backen ist kein Problem. Wenn du allerdings wie ich schon mehrfach in Rezepten gelesen habe, die Blüten in Butter kochst, extrahierst du THC, was verboten ist.
Guter hinweis mit dem Extraktionsverbot. Wusste ich bislang auch noch nicht. Wie ist das denn geschmacklich mit den eingebackenen Blüten? Das einzige, was ich (vor vielen Jahren) mal gegessen habe, waren Muffins, die (soweit ich weiß) mit vorher gekochter Butter gebacken wurden. Das fand ich geschmacklich damals vollkommen okay. Und gäbe es denn Beschränkungen, an welchen Orten man solche Gepäckstücke verzehren darf?