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Bundesverwaltungsgericht weist afghanische Witwe und ihre Kinder ab

www.watson.ch Weibliches Geschlecht reicht nicht für humanitäres Asyl: Schweiz weist Afghanin ab

Einer aus Afghanistan stammenden Witwe ist zurecht kein humanitäres Visum erteilt worden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Weibliches Geschlecht reicht nicht für humanitäres Asyl: Schweiz weist Afghanin ab
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  • Für die Erteilung eines humanitären Visums muss eine Person unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sein. Eine hypothetische Gefahr reicht nicht. Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Grundsatzurteil.

    Lol.

    Kann dazu die Folge des Podcasts "Der Tag" - Hacker und kritische Infrastruktur empfehlen.

  • Also ich finde, sie soll sich bitte auf die Socken machen, andere haben auch einen Weg gefunden, nach Europa zu kommen, zu Fuß, übers Mittelmeer oder in einem verplombten LKW. Es gibt auch etliche Experten, die ihr auf dieser schwierigen Reise beistehen. Kostet natürlich mehr als so ein Billigflieger, mit dem der normale Europäer die Welt bereist. Und ist natürlich auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Ersticken im LKW, ertrinken im Mittelmeer, vergewaltigt und ausgeraubt oder ermordet werden von irgendeinem Arschloch, der sich einfach nur sicher fühlt, weil sich keiner dafür interessiert, schon gar kein Europäer.

    Aber wenn sie tatsächlich nach ein paar Jahren, vielleicht mit nur einem Kind statt dreien, in der Schweiz aufschlägt (oder Deutschland oder sonstwo in Europa) dann werden unsere Ausländerbehörden das als Erfolg in der Eindämmung von Einwanderung betrachten. Und dann, natürlich, dann bekommt sie auch Asyl. Wir sind schließlich keine Unmenschen.

    Äh, also nein, in Wirklichkeit finde ich: Freizügigkeit ist Menschenrecht! Überall. Für jeden. In jede Richtung!

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