Augsburg/Ingolstadt (ots) - Augsburg/Ingolstadt Der Inhaber einer Einzelfirma aus dem Großraum Ingolstadt hat nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des...
Der Inhaber einer Einzelfirma aus dem Großraum Ingolstadt hat nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg in den Jahren 2015 - 2019 an seine zahlreichen, meist aus Bulgarien stammenden, Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlt.
Den Lohn muss er wohl nachzahlen, wenn jeder der Arbeitnehmer ihn individuell einklagt...was natürlich nicht passieren wird, da vermutlich nicht mehr alle der Leute noch in Deutschland sind oder sich gut genug auskennen, um das zu wissen.
Du verstehst das falsch. Hätte er seine Einkünfte als Pfandflaschensammler nicht korrekt versteuert wäre das was anderes. Aber man kann doch einen Leistungsträger nicht so bestrafen, dass die Straftat keinen Gewinn mehr abwirft. Denk doch mal an die Wirtschaft!
Naja, die muss er schon nachzahlen. Außerdem kommen natürlich noch Kosten für Anwälte etc. hinzu. D.h. das ganze lohnt sich nur, wenn man in weniger als 90% der Fälle erwischt wird. Ich bezweifle allerdings, dass das 9% sind.
Die einfachste Lösung wäre es Lohndiebstahl genauso wie Einbruchsdiebstahl zu bestrafen. Dann würde das sich ganz schnell erledigen.