Reiseanbieter müssen bei Hotels präzise Angaben machen. Das Amtsgericht München hat nun ein Unternehmen zu Schadenersatz verurteilt. Es hatte ein Hotel mit "nur wenige Gehminuten vom Strand entfernt" beschrieben. Tatsächlich waren es 1,3 Kilometer.
Naja, hier geht es ja auch um eine Reise im erhöhten Preissegment, dass hätte vlt in der Beschreibung erwähnt werden sollen. Wenn ich soviel zahle würde ich eine kurze Entfernung erwarten wenn so im Angebot angepriesen. Ich finde es erblich gesagt richtig, dass hier Klarheit verschafft wurde. 5 und 25 oder insgesamt 10 oder 50min sind ein ganz schön drastischer Unterschied durch die Gegend zu latschen.