2 Prozent Vermögenssteuer für alle, die mehr als 4,6 Millionen Euro haben und gestaffelt bis zu 5 Prozent für Milliardäre reichen aus, um die Staatskasse mit rund 85 Milliarden aufzufüllen.
Kurzgesagt hat das Verfassungsgericht die Vermögenssteuer, so wie sie umgesetzt wurde, als nicht mit der Verfassung vereinbar angesehen, da sie unterschiedliches Vermögen unterschiedlich besteuert hat. Anstatt nachzubessern hat die Regierung dann die Steuer ausgesetzt, das Gesetz existiert also noch, wird aber nicht angewandt.