Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern
Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern

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Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern
