Und wenn sie nicht gestorben sind, dann prüfen sie noch heute....
Es ist ja schön und gut, wenn man für ein irgendwann mal existierendes Verbot auf die Straße geht, aber wir brauchen nicht das 50te Gutachten, wo immer das gleiche bei rumkommt. Wir müssen jetzt Handeln und ein Verbot in die Tat umsetzen, ansonsten sitzt die AfD bald in der Regierung und dann wird das erst Recht nichts mehr.
Was du sagst deckt sich nicht mit der Realität
Schau dir bitte die Erklärung von Nico Semsrott an, da wird klar warum das eigentlich die einzige Option ist:
https://youtu.be/eSgFEpI9ZDQ
Parteiverbote sind nicht politischer Gegenstand, ausschließlich der Antrag auf Prüfung auf Verfassungstreue bei begründeten Zweifeln muss gestelt werden. Aus dem Ergebnis ergibt sich dann ein Verbotsverfahren weil unsere Verfassung uns an sich vorschreibt, dass Verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten sind.
Deswegen ist es auch so eine Schweinerei dass das Verbotsverfahren politisiert wird, da an sich kein Politiker jemals legitim darüber entscheiden kann. Ist eine Partei Verfassungsfeindlich ist sie zu verbieten, wenn nicht nicht, da gibt's keinen Spielraum. Sie missbrauchen ihre Funktion die Prüfung einzureichen.
OK, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt.
Wir müssen angehen, dass das BVG ein eventuelles Parteiverbotsverfahren (mit derer vorhergehenden Prüfung) einleitet.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann prüfen sie noch heute....
Es ist ja schön und gut, wenn man für ein irgendwann mal existierendes Verbot auf die Straße geht, aber wir brauchen nicht das 50te Gutachten, wo immer das gleiche bei rumkommt. Wir müssen jetzt Handeln und ein Verbot in die Tat umsetzen, ansonsten sitzt die AfD bald in der Regierung und dann wird das erst Recht nichts mehr.
Was du sagst deckt sich nicht mit der Realität
Schau dir bitte die Erklärung von Nico Semsrott an, da wird klar warum das eigentlich die einzige Option ist: https://youtu.be/eSgFEpI9ZDQ
Parteiverbote sind nicht politischer Gegenstand, ausschließlich der Antrag auf Prüfung auf Verfassungstreue bei begründeten Zweifeln muss gestelt werden. Aus dem Ergebnis ergibt sich dann ein Verbotsverfahren weil unsere Verfassung uns an sich vorschreibt, dass Verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten sind.
Deswegen ist es auch so eine Schweinerei dass das Verbotsverfahren politisiert wird, da an sich kein Politiker jemals legitim darüber entscheiden kann. Ist eine Partei Verfassungsfeindlich ist sie zu verbieten, wenn nicht nicht, da gibt's keinen Spielraum. Sie missbrauchen ihre Funktion die Prüfung einzureichen.
OK, ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt.
Wir müssen angehen, dass das BVG ein eventuelles Parteiverbotsverfahren (mit derer vorhergehenden Prüfung) einleitet.