Verächtliche Worte gegen Sinti und Roma: Richter droht keine Strafverfolgung
Verächtliche Worte gegen Sinti und Roma: Richter droht keine Strafverfolgung

taz.de
Verächtliche Worte gegen Sinti und Roma: Richter droht keine Strafverfolgung

Verächtliche Worte gegen Sinti und Roma: Richter droht keine Strafverfolgung
Verächtliche Worte gegen Sinti und Roma: Richter droht keine Strafverfolgung
Ich bin ja im Gegensatz zur 3. Strafkammer kein Jurist aber die Anforderung, dass jemand „als unterwertige Wesen charakterisiert“ werden muss lese ich im 130 StGB jetzt nicht unbedingt raus.
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wir haben hier eine ethnische Gruppe und die Kammer hat selber geurteilt, dass diese verächtlich gemacht wurde.
Wie hier Nummer 2 nicht erfüllt sein soll, kann ich aus der Begründung echt nicht nachvollziehen.