Urteil des Bundesgerichthofs: K.o.-Tropfen kein »gefährliches Werkzeug«
Ein Mann soll einer Bekannten K.-o.-Tropfen verabreicht haben, um sexuelle Handlungen an ihr zu vollziehen. Eine rechtliche Definition der Tropfen ist dabei für das Strafmaß relevant. Nun hat der BGH ein vorheriges Urteil dazu gekippt.
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Völlig logisch, man geht ja nur K.O.
Viel schlimmer sind natürlich Tod-Tropfen. /s