Drohnenfotos von Kunstwerken verletzen Urheberrecht
Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle. Von Klaus Hempel.
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Schlechtes Gesetz und schwache Begründung des BGH.
Zumal erwartet wurde, dass der Fall an den EuGH verwiesen wird.
WDR