Karlsruhe erklärt neues Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig
Die Ampel scheitert mit ihrem neuen Wahlrecht in Teilen in Karlsruhe. Die Richter erklären die Streichung der Grundmandatsklausel in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Weitere Aspekte der Reform bleiben aber in Kraft.
You're viewing a single thread.
Sehr gute Entscheidung meiner Meinung nach. Insbesondere die Kritik an der 5%-Hürde in der Form.