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BMDV - Unabhängige Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor (3,5 ng/ml)

Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
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  • Also nach den Maßstäben hier, bin ich irgendwo zwischen Dauerkonsument und Gipsplatten klöppeln.
    Mal aus der Erfahrung: bei mir hat es 5 Monate gedauert, bis ich unter den Wert von 1ng/ml gekommen bin, nachdem mir 'empfohlen' wurde unverzüglich aufzuhören.

    Diese Empfehlung ist besser, als alles was wir vorher hatten, aber irgendwie .. naja, werd' pro Dekade einmal angehalten und kontrolliert, wird schon werden.

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