Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden,...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!
Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt" (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.
Ich kann halt nur für mich sprechen. Auf meinen täglichen Strecken sehe ich unzählige Autos die mit respektloser Selbstverständlichkeit auf Radwegen geparkt werden. Auf Fußwegen sehe ich keine Autos stehen.
Ab und an mal in Einfahrten einfach quer über Rad- und Fußweg, aber die absolute Mehrheit benutzt hier nur den Radweg als Bedarfsparkplatz.
Ah okay. Ich sehe jedes mal, wenn ich vor die Tür gehe, so 5 Autos auf Fußwegen, die Radwege sind aber meistens frei. So unterschiedlich kann die Realität aussehen.