Die Innenminister der Länder wollen zügig auf die zahlreichen Attacken auf Politiker im Wahlkampf reagieren. Ihr Vorschlag: ein eigener Straftatbestand für solche Gewaltakte. Ampel-Vertreter sehen das ins Leere laufen. Es fehlen Polizisten und Juristen. Es sei ein "Rezept von vorgestern", so der Vor...
Die Innenminister der Länder wollen zügig auf die zahlreichen Attacken auf Politiker im Wahlkampf reagieren. Ihr Vorschlag: ein eigener Straftatbestand für solche Gewaltakte. Ampel-Vertreter sehen das ins Leere laufen. Es fehlen Polizisten und Juristen. Es sei ein "Rezept von vorgestern", so der Vorwurf.
Der Ruf der Innenministerkonferenz nach einer Strafrechtsverschärfung zur Verhinderung von Gewalt gegen Wahlkämpfer und Politiker stößt bei einigen Abgeordneten auf Skepsis. "Härtere Strafen sind schnell gefordert - vor allem kurz nachdem öffentlichkeitswirksame Straftaten erfolgt sind", sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Polizeibeamte vor Ort und eine gut ausgestattete, zügig arbeitende Justiz seien aber viel wirkungsvoller. "Strafrecht und Strafjustiz können nicht der Reparaturbetrieb für eine allgemeine gesellschaftliche Verrohung sein", gab Kuhle zu bedenken.
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Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz wirkten "wie von vorgestern und sind maximal Symptombekämpfung", kritisierte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Die Bundestagsabgeordnete forderte: "Statt härterer Strafen muss das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen endlich angegangen werden." Auf Landesebene wären Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität eine Lösung, um die Verfolgung solcher Straftaten zu verbessern.
Dachte immer, dass jeder das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Dann sollte es keinen Unterschied machen, ob man einen Betrüger, einen Lügner oder einen Politiker verprügelt.
Was ich aber gut fände: härtere Strafen für die Personen, die es besser wissen sollten, Politiker und Polizisten zum Beispiel. Die können fürs Falschparken gerne doppelt zahlen und bei Bestechung lebenslänglich hinter Gitter.
Auf persönlicher Ebene würde ich jemanden, der einen Menschen nicht wegen eines persönlichen Konflikts, sondern wegen dessen Mitgliedschaft in einer Gruppe angreift, niedere Motive unterstellen, was eine höhere Strafe gerechtfertigt.
Auf institutioneller Ebene ist ein Angriff auf ein Mitglied einer Institution auch ein Angriff auf die Institution: Politiker => Partei, Sanitäter => Rettungsdienst, Lehrer => Schule usw.
Solche Angriffe haben also neben der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Angegriffenen noch andere Ebenen, die eine Verschärfung der Strafe rechtfertigen.
Der wahre Skandal ist, dass beim ersten (Ok, 4? – 5?) Angriff auf Politiker unsere Innenminister aufschreien und eine Sonderregel für ihre In–Group fordern, während die seit Jahrzehnten stetig zunehmende Gewalt gegen Rettungsdienste, Notaufnahmen, Polizei, Lehrer usw. in der Jahresstatistik verstaubt.
Edit: Korrektur: Seit 2017 bzw 2021 wird nach § 115 StGB
(3) [1] Nach § 113 auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. [2] Nach § 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.
Dieser Paragraph ist wirkungsloser Müll, der aus reinem Populismus eingeführt wurde. Was gebraucht worden wäre, um das Problem, das der Paragraph bekämpfen soll, besser in den Griff zu kriegen, wäre schlicht und einfach mehr Personal bei der Polizei. Anders als Papier mit populistischen Paragraphen vollzuschmieren, die dann nicht durchgesetzt werden, weil niemand da ist, der Verstöße wirksam verfolgen könnte, wäre das aber mit erheblichen Kosten verbunden.
Absolut. Das darf nicht am Status des Opfers, sondern muss an der Motivation des Täters festgemacht werden.
Ich will aus der Ausfahrt rausfahren und Giffey springt mir vor's Auto => selber schuld.
Ich will aus der Ausfahrt rausfahren, bin abgeldnkt und fahre Giffey an => fahrlässige Körperverletzung
Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich gerne Leute anfahre, und zufälligerweise kommt Giffey vorbei => niedere Beweggründe (spielt bei Körperverletzung, glaube ich keine Rolle).
Ich lauere in einer Ausfahrt, weil ich die Berliner Senatorin für etc. anfahren möchte => Angriff auf den Staat.
Und ja, wenn die Innenminister ihre Initiative am Politikerstatus festmachen würden, wäre das noch ein Skandal.
Inwiefern wäre ein Straftatbestand "Angriff auf Politiker in Ausübung einer politischen Tätigkeit" ein Privileg? Mal abgesehen dsvon, dass es nix bringt?