OVG Sachsen-Anhalt stellt klar: AfD-Parteimitgliedschaft kann Waffenbesitz kosten
OVG Sachsen-Anhalt stellt klar: AfD-Parteimitgliedschaft kann Waffenbesitz kosten
"Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren", teilte das Gericht mit.
Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, AfD-Mitgliedern die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Das Waffengesetz regelt die genauen Voraussetzungen. Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht klar.
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskräftig. Nur der Weg einer Verfassungsbeschwerde sei noch möglich, sagte ein Sprecher.